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Der Polizeistern ist ein Symbol verschiedener Polizeien, in Deutschland zum Beispiel der Landespolizeien, der Bundespolizei und der Feldjäger. Der Mützenstern ist ein gesetzlich geschütztes Hoheitszeichen. In Deutschland kann die öffentliche Verunglimpfung von Hoheitszeichen gemäß § 90a Abs. 1 Nr. 2 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Ebenfalls ist die unbefugte Nutzung von Hoheitszeichen, böswillige Entfernung oder der Missbrauch eines Hoheitszeichens strafbar oder ordnungswidrig.
Mit der Einführung der bundeseinheitlichen Polizeiuniform (1974) in der Bundesrepublik Deutschland wurde auch der Polizeimützenstern modifiziert und vereinheitlicht. Es wurde ein altgoldener Stern eingeführt, dem in der Mitte das jeweilige Länderwappen der Landespolizei in entsprechender farblicher Ausführung eingelegt wurde. Er wird heute noch auf der Mütze, auf Briefbögen und auf uniformierten Fahrzeugen der Polizeien und der Feldjäger verwendet. Da viele Polizeiorganisationen weltweit nach dem preußischen Vorbild aufgebaut wurden, wurde vielfach auch der Gardestern als Erkennungssymbol der Polizei in irgendeiner landesspezifischen Form übernommen.